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   BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 38/94   

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https://dejure.org/1995,2087
BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 38/94 (https://dejure.org/1995,2087)
BSG, Entscheidung vom 21.06.1995 - 5 RJ 38/94 (https://dejure.org/1995,2087)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 1995 - 5 RJ 38/94 (https://dejure.org/1995,2087)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EuZW 1996, 384
  • NZS 1996, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.08.1994 - C-406/93

    Reichling / INAMI

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 38/94
    Demnach sei sicherzustellen, daß Wanderarbeitnehmern weder ein Verlust von Ansprüchen auf Leistungen der sozialen Sicherheit noch eine Verminderung der Höhe dieser Leistungen entstehe (EuGH, Urteil vom 9. August 1994, Rechtssache C - 406/93, Slg 1994 I S 4061 = SozR 3-6050 Art. 46 Nr. 8).
  • EuGH, 10.01.1980 - 69/79

    Jordens-Vosters

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 38/94
    Der EuGH hat deshalb in seinem Urteil vom 1. Oktober 1980 (Rechtssache 69/79, Slg 1980 S 76 = SozR 6050 Art. 19 Nr. 2) entschieden, daß Leistungen aufgrund von Rechtsvorschriften über Invalidität, die ihrer Art nach zur medizinischen oder chirurgischen Versorgung gehören, als "Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft" iS von Art. 4 Abs. 1 Buchst a und Kap 1 des Titels III der EWGV 1408/71 gelten.
  • EuGH, 16.11.1972 - 14/72

    Heinze / Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 38/94
    Schon vorher hatte der EuGH entschieden, daß die Leistungen der Tuberkulosehilfe der deutschen Rentenversicherungsträger "Leistungen bei Krankheit" iS von Art. 4 Abs. 1 Buchst a EWGV 1408/71 sind (Urteile vom 16. November 1972, Rechtssachen 14/72 bis 16/72 = Slg 1972 S 1105, 1127, 1141).
  • BSG, 24.06.1983 - 5b RJ 66/82

    Berechnung des Übergangsgeldes

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 38/94
    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung, nach der die Leistungen der medizinischen Rehabilitation nicht unter den Begriff "Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft" iS der EWGV 1408/71 fallen sollten, nicht mehr fest (BSG Urteil vom 24. Juni 1983, 5b RJ 66/82, SozR 2200 § 1241 Nr. 27).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2003 - L 3 RJ 3/02

    Rentenversicherung

    Zu einer solchen Diskriminierung eines Wanderarbeitnehmers käme es jedoch, wenn das Übergangsgeld des Klägers nach den (niedrigeren innerstaatlichen) Tarifbestimmungen berechnet und die Berücksichtigung seines Verdienstes in Luxemburg mit der Begründung verweigert würde, er hätte dieses Entgelt nicht nach innerstaatlichen Vorschriften erhalten (BSG, Urteil vom 21. Juni 1995, Az.: 5 RJ 38/94, SozR 3-2200 § 1241 Nr. 3).

    Trotz der zitierten Entscheidungen des Bundessozialgerichts (Urteil vom 21. Juni 1995, Az.: 5 RJ 38/94) und des EuGH (Urteil vom 9. August 1994, Rechtssache C - 406/93) sieht die Beklagte offenbar vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl von Wanderarbeitnehmern grundsätzlichen Klärungsbedarf durch das Bundessozialgericht.

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